Vertragsbedingungen - pfarrhaus-ostharingen.de

So wie jedes Geschäft braucht auch die Anmietung einer Ferienwohnung detaillierte Regeln. Schon vor der Reservierung einer Ferienwohnung können Sie bei uns das sog. "Kleingedruckte", also die allgemeinen Vertragsbedingungen nachlesen - es sind die branchenüblichen Regelungen. Also nichts, was Sie irgendwie benachteiligt


Gültigkeitsbereich der AGB: Ferienwohnung "Altes Pfarrhaus" einschl Grundstück,
Neuer Weg 5, 38704 Liebenburg OT Ostharingen.


1) Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich die Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Mit der Annahme der Buchung durch den Vermieter und Übersendung der schriftlichen Buchungsbestätigung/ Rechnung  oder durch Überweisung der Anzahlung kommt ein rechtsverbindlicher Mietvertrag zustande.


2) Alle weiteren Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (Änderung, Rücktritt, Umbuchung) bedürfen der Schriftform. (z.B. Brief, Fax,E-Mail,). Änderung, Rücktritt oder Umbuchung durch den Gast werden erst gültig, wenn diese von dem Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.


3) Eine Anzahlung von 100 Euro ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung fällig, die Restzahlung bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn durch Überweisung. Bei kurzfristiger Buchung ist der gesamte Mietpreis bei Anreise sofort fällig. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein und ist auch eine Zahlungserinnerung erfolglos, so ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung anderweitig zu vermieten.


4)Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig:


bis 30 Tage vor Mietbeginn               25% vom Mietpreises mind. jedoch 100 Euro 
30-8 Tage vor Mietbeginn                  75% vom Mietpreis
innerhalb einer Woche vor Mietbeginn 100% vom Mietpreis
oder bei Nichtanreise

Bei vorzeitiger Abreise, auch einzelner Personen, besteht kein Anspruch auf Teilrückzahlung.
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dringend empfohlen.


5) Im Mietpreis enthalten sind die Verbrauchskosten für Energie, Wasser sowie ein kostenloser PKW Stellplatz.

6) Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe erfolgt im Regelfall zwischen 15 Uhr und 18 Uhr.
Bitte melden Sie sich, wenn möglich, telefonisch vor der Anreise beim Vermieter und sprechen die Ankunftszeit ab. So vermeiden Sie Wartezeiten.  Die Telefonnummer steht auf der Buchungsbestätigung. Die Abreise hat grundsätzlich bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.


7) Bettwäsche und Handtücher, die über die Erstausstattung hinaus notwendig sind, können beim Vermieter bestellt werden und sind bei Abreise bar zu bezahlen.


8) Der Mieter kann neben der Ferienwohnung auch einen Bereich des Gartens und eine Terrasse mit Gartenmöbeln nutzen.


9) Die Ferienwohnung nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter trägt aus hygienischen Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. Dem Vermieter ist während der Mietzeit Zutritt zur Ferienwohnung zu gewähren. Die Reinigung der Ferienwohnung incl. Müllentsorgung ist während der Mietzeit vom Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben. Nicht abgespültes / abgetrocknetes Geschirr, schmutziger Herd/Backofen u.ä. wird pauschal mit 20 Euro in Rechnung gestellt. Die Spülmaschine ist auszuräumen.


10) Der Vermieter / Hausverwalter darf nur den im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl Unterkunft gewähren. Minderjährigen Personen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere sind nicht gestattet. Eine Untervermietung der Ferienwohnung bzw. die Aufnahme zusätzlicher Personen durch den Mieter ist nicht gestattet!


11) Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Der vom Vermieter unverschuldete Ausfall der Energie- oder Wasserversorgung führt nicht zu Schadensersatzansprüchen durch den Mieter.


12) Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit in der Wohnung durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an den Vermieter melden und zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um einen Mangel (Schadenminderungspflicht) zu beheben. Der Hauptmieter haftet persönlich auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie auch für Schäden, die durch mitreisenden Personen verursacht worden sind. Mängel, die beim Einzug festgestellt werden, sind dem Vermieter noch am Anreisetag zu melden.


13) Sollte eine Bestimmung ungültig werden, behalten die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit.


14) Als Gerichtsstand ist Goslar vereinbart.